Instrumentalunterricht
Unterricht findet in allen Gemeinden in den Räumen der jeweiligen Schulen statt.
Es gelten folgende Bedingungen:
- Der Unterricht kann in einer Gemeinde nur stattfinden, wenn mindestens 4 Schüler/-innen diesen besuchen wollen, Raum und wenn nötig Instrument (zum Beispiel Klavier, Schlagzeug etc.) vorhanden sind.
- Ohne weitere Wünsche, werden neuangemeldete Schüler/-innen dem Unterricht im Wohnort zugeteilt.
- Der Unterrichtsort kann auf Wunsch vom Wohnort abweichen. Vorrang haben aber Primarschüler der Wohngemeinde. Der Schulweg ist Sache der Eltern.
- Es ist nicht zwingend, dass Schüler/-innen den Unterrichtsort wechseln müssen, wenn der Schulort (Bez, Real, Sek) ändert. Ein Wechsel beinhaltet meistens auch einen Lehrerwechsel.
- Wünsche betreffend Lehrpersonen oder Unterrichtsort können Sie uns mitteilen, jedoch können wir nicht garantieren, dass diese umgesetzt werden können.
- An schulfreien Tagen wegen schulinterner Lehrerweiterbildung findet der Instrumentalunterricht normal statt.